Der Autor widerspricht in einer Replik der Ansicht Neubers (ÖStZ 12/1997), dass durch die mit 1. 1. 1994 eingetretene Endbesteuerung bei Dividendenwerten ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vorliege, der eine prognostische Beurteilung der künftigen Gewinnaussichten nicht mehr erforderlich mache. Im Anschluss an den Beitrag antwortet Neuber unmittelbar auf die Ausführungen Atzmüllers und verteidigt seinen Standpunkt.