Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 29. 1. 1997, 96/16/0234, entschieden, dass eine Selbstanzeige an eine unzuständige Finanzstrafbehörde als Entdeckung der Tat zu werten ist. Dieses Erkenntnis nimmt der Autor als Anlass für rechtspolitische Überlegungen.