Steht ein Rechtsanwalt in Verdacht, Abgaben hinterzogen zu haben, und beschlagnahmt die Abgabenbehörde deshalb ua auch Klientenunterlagen, so nimmt der VwGH ein Beweisverwertungsverbot zugunsten des Klienten an. Das Gleiche gilt für Kunden einer Bank (VwGH vom 25. 6. 1997, 96/15/0225, 0226 und 96/15/0267, 0268).