Die Beteiligung an Verlustmodellen kann eine Finanzstrafe auslösen, wenn die Einkommensteuererklärung Verlustanteile ausweist, bevor der Verlust bei der Verlustbeteiligungsgesellschaft in einem Feststellungsbescheid bestätigt worden ist.
Die Beteiligung an Verlustmodellen kann eine Finanzstrafe auslösen, wenn die Einkommensteuererklärung Verlustanteile ausweist, bevor der Verlust bei der Verlustbeteiligungsgesellschaft in einem Feststellungsbescheid bestätigt worden ist.