Die erhöhten Gebühren für VfGH- und VwGH-Beschwerden (BGBl Nr I 88) sollen die Beschwerdeflut dämmen. Nach Auffassung des Autors lassen sie allerdings eine leichte Handhabung vermissen und werfen eine Reihe von Zweifelsfragen auf.
Die erhöhten Gebühren für VfGH- und VwGH-Beschwerden (BGBl Nr I 88) sollen die Beschwerdeflut dämmen. Nach Auffassung des Autors lassen sie allerdings eine leichte Handhabung vermissen und werfen eine Reihe von Zweifelsfragen auf.