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Die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten bei der Gewinnermittlung gem § 5 Abs 1 EStG

Mag. Thomas GaiggÖStZ 1997, 465 Heft 21 v. 1.11.1997

Fortsetzung von Heft 20/97

3. Steuerrecht

3.1. Rückstellungsbegriff

Gemäß den ErläutRV44)44)ErläutRV zu § 9 StReformG 1993, 1237 BlgNR 18. GP, 50 f. zu§ 9 EStG soll mit der genannten Bestimmung eine „Neuorientierung“ vorgenommen werden: Unter Wertung des Instituts der Rückstellung „aus der Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips“ soll einerseits „Klarheit in der Definition des steuerlichen Rückstellungsbegriffs geschaffen“ und andererseits die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen „auf verbindlichkeitsnahe Passivpositionen beschränkt“ werden. Neben „Aufkommenseffekten“ stehen die genannten Maßnahmen im Interesse einer „Objektivierung des steuerlich maßgeblichen Rückstellungsbegriffs“ und der Einengung von „in den letzten Jahren deutlich ausgeweitete(n) Gestaltungsspielräume(n)“.

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