Am 17. 10. des Jahres hat der Verfassungsgerichtshof sein lang erwartetes Erkenntnis zur Familienbesteuerung bekannt gegeben (Zl G 168/96, G 285/96). Diese Bekanntgabe war der Abschluss der (zweiten) mündlichen Verhandlung und erfolgte durch öffentliche Verkündung. Eine schriftliche Erkenntnisausfertigung lag bei Fertigstellung dieser Arbeit noch nicht vor*). Im Folgenden können daher nur die in der mündlichen Verkündung getroffenen Ausführungen thesenartig dargestellt und eine kurze Analyse hieraus gezogen werden. Eine eingehende Beleuchtung des Erkenntnisses sowie seiner Konsequenzen kann erst auf Basis der schriftlichen Erkenntnisausfertigung vorgenommen werden.