Obwohl die Rechtslage durch eine BMF-Erledigung aus dem Jahr 1993 (SWK 1993, A 199) klargestellt schien, sei nach Auffassung des „aktuellen Themas“ in der Finanzverwaltung nunmehr eine gewisse gegenläufige Tendenz feststellbar.
Obwohl die Rechtslage durch eine BMF-Erledigung aus dem Jahr 1993 (SWK 1993, A 199) klargestellt schien, sei nach Auffassung des „aktuellen Themas“ in der Finanzverwaltung nunmehr eine gewisse gegenläufige Tendenz feststellbar.