Im Beitrag wird die Thematik ausgehend von folgenden Fragen beurteilt:
Ob das Reparaturunternehmen seine Leistung an den Leasinggeber oder an den Leasingnehmer ausführt.Ob die Abwicklung des Schadensfalles zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer führt.