Durch das AbgÄG 1996 wurde in § 6 Z 13 EStG unter bestimmten Voraussetzungen die steuerwirksame Zuschreibung auf den höheren Teilwert angeordnet. Der Autor untersucht die steuerlichen Auswirkungen einer Zuschreibung der Beteiligung an einer Körperschaft, wenn dieser Zuschreibung einerseits steuerwirksame und andererseits steuerunwirksame (Teilwert-)Abschreibungen vorangegangen sind. Es wird dabei der Fall betrachtet, dass die Beteiligung von einer anderen Körperschaft (Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft) gehalten wird.