Diese Einschränkung der Übertragungsmöglichkeit durch § 12 Abs 3 Z 2 EStG idF StruktAnpG 1996 wurde bereits von mehreren Autoren zum Anlass genommen, die in EStR und GER vertretene Verwaltungspraxis in Frage zu stellen. Im Beitrag wird die Anwendung der Einheitstheorie im Zusammenhang mit bebauten Grundstücken kritisch betrachtet und deren Auswirkungen diskutiert.