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Übergangsvorschriften für bisher aktivierte Geldbeschaffungskosten sowie Umstellungsaufwendungen im EU-GesRÄG (Barborka, SWK 22/1997, W 93)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 445 Heft 20 v. 15.10.1997

Während aktivierte Geldbeschaffungskosten bis zum Ende des jeweiligen Abschreibungszeitraumes beibehalten werden können, aber auch aufwandswirksam aufgelöst werden dürfen, normieren die Übergangsregelungen für bisher aktivierte Umstellungsaufwendungen eine zwingende Weitergeltung der bisherigen Gesetzesbestimmungen.

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