In einer Anmerkung zu Pkt 6 des Erlasses vom 4. 9. 1996, AÖF 1996/160, kommt die Autorin zum Ergebnis, dass ein inländischer Fonds, in dessen Vermögen sich ausländische Investmentfondsanteile befinden, ausschüttungsgleiche Erträge nur zu Evidenzzwecken zu erfassen habe. Eine steuerliche Auswirkung könne sich erst im Realisationsfall ergeben.