Der Autor beschreibt Sonderprobleme bei den besonderen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und stellt fest, dass diese nur bei Veräußerung von Grundstücken, nicht aber bei der Veräußerung von Anteilen an grundstücksverwaltenden Personengesellschaften anfallen können. Weiters werden verfassungsrechtliche Bedenken wegen eines Eingriffs in das berechtigte Vertrauen in die Rechtslage geltend gemacht.