Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG), das mit dem IRÄG 1997 am 1. Oktober 1997 in Kraft getreten ist, gilt für jeden Unternehmer, ausgenommen Kreditinstitute, Pensionskassen, Versicherungsunternehmen und Wertpapierunternehmen. Im Beitrag gibt der Autor einen ersten Überblick über den Regelungsinhalt.