Beiser kommt in SWK 1996, A 339 ff, zu dem Ergebnis, dass die Vorschrift des § 4 Abs 12 Z 2 EStG zu einer nicht zu rechtfertigenden Doppelbesteuerung führt und daher ersatzlos zu streichen wäre. Dieser Ansicht kann der Autor jedoch in dieser Allgemeinheit nicht folgen, auch wenn im Ergebnis für einzelne Umgründungen Beisers Auffassung zutreffend sei.