Hinweise des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder betreffend die allfällige weitere Vorgangsweise, nachdem die EDV-mäßig erstellten Berufungsentscheidungen der FLDionen zu den Berufungen gegen die Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheide für 1996 und Folgejahre zugestellt wurden.