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Ablehnung der Behandlung der Beschwerde durch den VfGH und Abtretung dieser an den VwGH (Sewei, SWK 31/1996, A 582)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1997, 24 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

Die Zweigleisigkeit der Beschwerdemöglichkeit verdoppelt zwar den Rechtsschutz, eine Rechtsunsicherheit bzw. Rechtsverweigerung entsteht jedoch dann, wenn der VwGH - trotz der Abtretung einer Beschwerde vom VfGH an ihn - sich für die Behandlung dieser Beschwerde als unzuständig erklärt und diese zurückweist.

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