Der Verfassungsgerichtshof hat am 27. 6. 1996, B 7/95-9, beschlossen, ein diesbezügliches Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten. Die Autoren diskutieren verschiedene Strategien, mit denen der Gesetzgeber allfälligen weiteren Schritten des VfGH in dieser Richtung gerecht werden könnte.