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Die Einbringung von Mitunternehmeranteilen, die mit einem Fruchtgenussrecht belastet sind

Univ.-Ass. MMag. Dr. Klaus HirschlerÖStZ 1997, 10 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

1. Wesen und steuerliche Behandlung des Fruchtgenussrechts an Mitunternehmeranteilen

1.1. Die Behandlung des Fruchtnießers

Unter dem Fruchtgenussrecht versteht man gemäß der allgemeinen Definition § 509 ABGB das Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu genießen, wobei unter fremder Sache neben körperlichen Gegenständen auch Rechte, und damit insbesondere auch Gesellschaftsrechte, zu verstehen sind1)1)Vgl zB Frotz, Der Fruchtgenuss an Personengesellschaftsanteilen - ein Überblick (Fruchtgenuss), GesRZ 1990, 34 mwN..

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