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Großrisikorückstellung versus Kumulrisikorückstellung in der übernommenen Rückversicherung

Die BetriebsprüfungMag. Bernadette M. Gierlinger und Richard Marakovits, Großbetriebsprüfung Wien - KörperschaftenÖStZ 1997, 429 Heft 19 v. 1.10.1997

Immer mehr Versicherungsunternehmen tendieren dazu, die übernommene Rückversicherung nicht in Retrozession zu geben, sondern im Eigenbehalt zu belassen. Damit erhöht sich einerseits der Prämienanteil, wodurch die Fixkostenbelastung einem höheren Prämienvolumen gegenübersteht, andererseits erhöht sich aber auch die Höhe der übernommenen Haftungssummen. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Katastrophenrisiken (Sturm, Erdbeben und Umweltschäden) merklich zugenommen haben und dieser Trend wohl auch in Zukunft anhalten wird. Das Versicherungsunternehmen benötigt daher höhere Sicherheitsmittel, um für die angesprochenen Probleme Vorsorge treffen zu können. Ein Instrument dafür könnten spezielle versicherungstechnische Rückstellungen sein.

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