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Personalgestellung an Zusammenschlüsse

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 411 Heft 18 v. 15.9.1997

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 28

Die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 UStG 1994 gilt ua für

die Personalgestellungvon Unternehmern, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen,

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