Der EuGH hat mit Urteil vom 15. 5. 1997, Rs C-250/94 , entschieden, dass bestimmte Vorschriften des luxemburgischen Steuerrechts, die den Verlustvortrag für beschränkt steuerpflichtige Betriebsstätteneinkünfte in Luxemburg an das Führen von Büchern in Luxemburg knüpfen, mit der Niederlassungsfreiheit des Art 52 EGV in Widerspruch stehe. Der Autor befasst sich ausführlich mit dieser Entscheidung und untersucht deren Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.