Nach der Wiedergabe des diesbezüglichen Erlasses des BMF vom 20. 6. 1997 wird ergänzend ausgeführt, inwieweit diese Bestimmungen auch für Psychologen, Sozialarbeiter, Familienberater und ähnliche Berufsgruppen Geltung haben.
Nach der Wiedergabe des diesbezüglichen Erlasses des BMF vom 20. 6. 1997 wird ergänzend ausgeführt, inwieweit diese Bestimmungen auch für Psychologen, Sozialarbeiter, Familienberater und ähnliche Berufsgruppen Geltung haben.