Die Autorin zeigt die Möglichkeit auf, einen Teil der Zuführung zur Pensionsrückstellung als Zinsaufwand in der GuV-Rechnung auszuweisen. In der Bilanzierungspraxis ist eine solche Vorgangsweise bisher nur vereinzelt anzutreffen.
Die Autorin zeigt die Möglichkeit auf, einen Teil der Zuführung zur Pensionsrückstellung als Zinsaufwand in der GuV-Rechnung auszuweisen. In der Bilanzierungspraxis ist eine solche Vorgangsweise bisher nur vereinzelt anzutreffen.