Besserungsvereinbarungen treten entweder in Form der Kapitalzufuhr oder eines Forderungsverzichts auf. Die Änderungen durch das EU-GesRÄG 1996 und das StruktAnpG 1996 haben gewisse Auswirkungen auf deren bilanzrechtliche Darstellung. Die Autorin gibt einen Überblick über die bilanzielle und steuerliche Behandlung der Besserungsvereinbarungen.