Aufgrund der durch das StruktAnpG bewirkten unterschiedlichen Nutzungsdauer in Handels- und Steuerbilanz wird von Unternehmen vielfach der Wunsch geäußert, auch die handelsrechtliche Nutzungsdauer entsprechend der steuerrechtlichen Neuregelung zu verlängern. Manche Abschlussprüfer melden aber - aus handelsrechtlicher Sicht - Bedenken gegen diese Umstellung an und verlangen eine Beibehaltung des bisherigen Abschreibungsmodus. Der Beitrag untersucht die Berechtigung dieser Bedenken.