Führen falsche UVA zu einem ungerechtfertigten Guthaben in entsprechender Höhe, droht nach dem FinStrG neben einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Deutet man dieselbe Handlung als schweren Betrug, drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Autor geht der Frage der Abgrenzung des Betrugs von der Abgabenhinterziehung (Konkurrenzfrage) nach.