Nach Auffassung des Autors verletze die mit BGBl 1994/680 für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften eingeführte Mindestkörperschaftsteuer in mehrfacher Weise verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte, zumindest aber den Gleichheitsgrundsatz. Darüber hinaus verstoße sie auch bzw vor allem gegen unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht.