EG-Richtlinien treten nicht an die Stelle nationaler Rechtsvorschriften, sondern verpflichten die Mitgliedstaaten, ihr Recht dem Inhalt der jeweiligen Richtlinie anzupassen. Daher treffen die Wirkungen einer Richtlinie die Bürger der Mitgliedstaaten in der Regel nur mittelbar über die innerstaatlichen Durchführungsnormen. Bei nicht korrekter Umsetzung einer Richtlinie entfalte sie nach Darstellung des Autors jedoch eine Direktwirkung, sofern sie den Einzelnen begünstige. Er stellt in seiner Abhandlung die Wirkung von Richtlinien generell, vor allem aber die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung dar.