Das BMF hat vor kurzem einen Gesetzesentwurf betreffend eine Novellierung des Gebührengesetzes 1957 zur Begutachtung bis 11. August 1997 versendet. Das Schwergewicht der beabsichtigten Novelle liegt in der Anhebung der festen Gebührensätze um durchschnittlich 50 %. Hiebei wurde berücksichtigt, dass seit dem Jahre 1984 keine Tarifanpassung erfolgt ist. Die im Laufe der Zeit vorgemerkten Änderungen einzelner Bestimmungen der Schriftengebühren sollen mit der vorliegenden Novelle berücksichtigt werden. Anzuführen sind: Anpassung des Bogenbegriffes an die modernen bürotechnischen Erfordernisse, Entfall der Gebührenpflicht für unbeglaubigte amtliche Abschriften, Erweiterung der Gebührenfreiheit von Eingaben in Abgabensachen, Entfall der Eingabengebühr für Verlustanzeigen, für Urgenzschreiben und für die Zurückziehung von Eingaben, Schaffung der Gebührenfreiheit für Urkunden, die zur Anmeldung (Erklärung) bestimmter verkehrsteuerlicher Vorgänge bei der Abgabenbehörde Verwendung finden. Im Folgenden wird der Wortlaut des Entwurfes wiedergegeben.