Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Angabe- und Erläuterungspflicht von Organbezügen im Anhang. Dabei gehen sie insbesondere auf den Umfang der erläuterungspflichtigen Bezüge sowie auf die Frage ein, ob für die Höhe der anzugebenden Beträge der Zahlungszeitpunkt oder die wirtschaftliche Verursachung maßgeblich sei.