In der Abhandlung wird auf das Problem der bilanziellen Behandlung von Kursgewinnen bzw -verlusten eingegangen, die durch die Einführung des Euro und den dadurch bedingten Wegfall des Kursrisikos entstehen werden. Die Autorin kommt zum Ergebnis, dass die Kursgewinne und -verluste bei Forderungen und Verbindlichkeiten grundsätzlich bereits zum 31. 12. 1998 als realisiert gelten und daher im Jahresabschluss zwingend zu erfassen seien.