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Die bilanzielle Behandlung der Kursgewinne und -verluste (Eberhartinger, SWK 18/1997, T 73)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 357 Heft 16 v. 15.8.1997

In der Abhandlung wird auf das Problem der bilanziellen Behandlung von Kursgewinnen bzw -verlusten eingegangen, die durch die Einführung des Euro und den dadurch bedingten Wegfall des Kursrisikos entstehen werden. Die Autorin kommt zum Ergebnis, dass die Kursgewinne und -verluste bei Forderungen und Verbindlichkeiten grundsätzlich bereits zum 31. 12. 1998 als realisiert gelten und daher im Jahresabschluss zwingend zu erfassen seien.

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