Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt wird zur Diskussion gestellt, ob eine Änderung in der Form, dass die im § 3 Abs 2 EStG erwähnten Bezüge voll besteuert werden, sinnvoll sei.
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt wird zur Diskussion gestellt, ob eine Änderung in der Form, dass die im § 3 Abs 2 EStG erwähnten Bezüge voll besteuert werden, sinnvoll sei.