Der Verfasser befasst sich einleitend mit der Frage, ob § 206 Abs 3 HGB ein (doppeltes) Wahlrecht zum Ansatz von Zwischenwerten enthalte, beurteilt den Zusammenhang zwischen dem neuen Wahlrecht beim Herstellungskostenansatz und der zusätzlichen Aktivierung von Verwaltungs- und Vertriebskosten, behandelt die handelsrechtlichen Möglichkeiten des Wechsels der Bewertungsmethode und geht abschließend auf die Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz ein.