Der Beitrag untersucht, inwieweit die Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs 12 EStG bei körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnissen zum Tragen kommt. Dabei wird sowohl auf die Behandlung von Ergebnisabführungsverträgen als auch auf die Beurteilung von „Dividendengarantien“ des Organträgers an Minderheitsgesellschafter des Organs eingegangen.