In diesem Teil werden jene Tatbestände abgehandelt, die nach der derzeit geltenden Gesetzeslage von den Finanzämtern mit allgemeinem Wirkungsbereich zu ahnden sind (Abgabenhinterziehung, fahrlässige Abgabenverkürzung und Finanzordnungswidrigkeiten), wobei insbesondere auf die Situation auf dem Gebiet der Selbstbemessungsabgaben näher eingegangen wird.