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Steuerliche Berücksichtigung von Forschungsaufwendungen

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 311 Heft 14 v. 15.7.1997

EStG 1988: § 2 , § 4 Abs 4

Im In- oder Ausland getätigte Forschungsaufwendungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, und zwar unabhängig von einer Patenterteilung oder zB einer positiven Stellungnahme einer Universitätsklinik. Lediglich zur Erlangung eines Forschungsfreibetrages (§ 4 Abs 4 Z 4 EStG 1988) ist der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung durch eine Bescheinigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten nachzuweisen; diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt ist.

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