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Leistungsaustausch bei der Reparatur von geleasten Kraftfahrzeugen

Die BetriebsprüfungRätin Dr. Susanne Bergauer, Großbetriebsprüfung Linz, GL-Stv. KonzerngruppeÖStZ 1997, 317 Heft 14 v. 15.7.1997

1. Kfz-Leasingvertrag

1.1. Allgemeines

Ein Kfz-Leasingvertrag regelt die entgeltliche Überlassung des Gebrauches und der Nutzung an einem Kraftfahrzeug zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer.

Durch das Leasing wird der Kapitalaufwand für die Anschaffung des Kfz vermieden. Der Leasinggeber hat wirtschaftlich gesehen die Stellung eines Kreditgebers.

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