Das KVG erfasst die Zufuhr von Eigenkapital an inländische Kapitalgesellschaften durch Leistungen von Gesellschaftern, aber auch bestimmte Vorgänge von Dritten. Nach einem kurzen Überblick über diese Bestimmungen befasst sich der Beitrag mit der Frage, ob § 5 Abs 1 Z 2 und 3 KVG mit der Gesellschaftsteuerrichtlinie vereinbar ist.