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Die Prüfung von Umgründungen nach dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (Zöchling, RWZ 5/1997, 154)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 309 Heft 14 v. 15.7.1997

Im Rahmen des EU-GesRÄG wurde eine Reihe von neuen Prüfungsnormen eingeführt, wie insbesondere die verpflichtende Verschmelzungs-, Spaltungs- und Umwandlungsprüfung. Auch bei Erhöhung des Kapitals durch Sacheinlagen und bei der Restvermögensprüfung gemäß § 3 Abs 4 SpaltG sind neue Vorschriften für die Prüfung dieser Vorgänge zu beachten.

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