Im Rahmen des EU-GesRÄG wurde eine Reihe von neuen Prüfungsnormen eingeführt, wie insbesondere die verpflichtende Verschmelzungs-, Spaltungs- und Umwandlungsprüfung. Auch bei Erhöhung des Kapitals durch Sacheinlagen und bei der Restvermögensprüfung gemäß § 3 Abs 4 SpaltG sind neue Vorschriften für die Prüfung dieser Vorgänge zu beachten.