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Ausschüttungssperre für Aufwertungen aus Umgründungen: ein Redaktionsversehen (Drabek / Reiter , RdW 5/1997, 317)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 307 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 235 Z 3 HGB idF EU-GesRÄG verwendet den Terminus „Umgründungen“ iSd § 202 Abs 2 leg cit; allerdings sollte die Bewertung mit dem beizulegenden Wert gem § 202 Abs 1 eingefangen werden. Der durch den misslungenen Gesetzesverweis auf § 202 Abs 2 Z 1 ausgelöste Wertungswiderspruch könne - vorbehaltlich einer Richtigstellung - nur auf interpretativem Weg aufgelöst werden.

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