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AbgÄG 1996: Zeitlicher Anwendungsbereich des Aktivierungsgebotes nach § 6 Z 2 lit a EStG (Kauba , RdW 5/1997, 305)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 307 Heft 14 v. 15.7.1997

Im Beitrag wird auf die neu geschaffene Bestimmung des § 6 Z 2 lit a EStG idF BGBl 797/1996 (zwingende Aktivierung angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten als Herstellungskosten) eingegangen, die einerseits grundsätzliche, andererseits auch im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 124b Z 21 EStG idF BGBl 797/1996 den zeitlichen Geltungsbereich betreffende Verständigungsprobleme aufwerfe.

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