Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 25. 2. 1997, 95/14/0112, seine bisherige Position - Schätzung nach der Methode der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch gegen den Willen des Steuerpflichtigen - im Hinblick auf Kritik in der Literatur modifiziert. Der Autor stellt die nunmehrige Position des VwGH dar und zieht Schlussfolgerungen für bestimmte Verlustmodelle.