Zur Abgabenhinterziehung bedarf es auch der Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht. Der Beitrag geht zunächst der Frage nach, welche Anforderungen an diese Pflichten zu stellen sind, vor allem aber, ob und wieweit Beträge bewusst als steuerfrei, abzugsfähig etc behandelt werden können, ohne dass strafrechtliche Folgen eintreten.