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Anlaufverluste auch bei einem nebenberuflichen Privatgeschäftsvermittler

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1997, 295 Heft 13 v. 1.7.1997

EStG 1988: § 2 Abs 2 , L-VO BGBl 1990/322: § 2 Abs 2 BGBl 1990/322, § 2 Abs 2 BGBl 1993/33

Eröffnete ein Privatgeschäftsvermittler seine Tätigkeit im Jahre 1992, erklärt er in der Folge Verluste und im Jahr 1995 einen kleinen Gewinn, so kann auch nach der L-VO BGBl 1993/33, wonach ein Anlaufzeitraum nicht anzunehmen ist, wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (-überschusses) beendet wird, der Anlaufverlust nicht versagt werden. Da einem AbgPfl, der seine Tätigkeit nach wie vor ausübt und in der Zwischenzeit sogar die Gewinnzone erreicht hat, nicht nachweisbar ist, dass er die Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet, war der Anlaufverlust zu gewähren.

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