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Umsatzbesteuerung von Telekom-Leistungen heute und morgen

Mag. Dr. Heinz Macher, WienÖStZ 1997, 288 Heft 13 v. 1.7.1997

Die Europäische Kommission hat am 29. 1. 1997 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der 6. EG-RL im Hinblick auf das für Telekommunikationsdienstleistungen anwendbare Mehrwertsteuersystem verabschiedet (KOM [97] 4 endg). Diese Regelungen sollen ab 1. 1. 1999 in den Mitgliedstaaten wirksam werden. Damit ist der erst seit April 1994 in Kraft getretenen Leistungsortsbestimmung für Telekommunikationsdienste (§ 3a Abs 10 Z 13 UStG 1994) schon jetzt eine Befristung vorgegeben.

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