vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbungskosten für politische Funktionäre

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 261 Heft 12 v. 15.6.1997

EStG 1988: § 16

Dieser Erlass regelt insbesondere die steuerliche Behandlung jener Aufwendungen, die nach der Verkehrsauffassung typischerweise mit der Ausübung eines politischen Mandats verbunden sind. Steht eine nicht gesondert entlohnte politische Funktion (zB die eines ehrenamtlich tätigen Bezirksparteivorsitzenden) mit einem politischen Mandat in untrennbarem Zusammenhang (der Bezirksparteivorsitzende ist Mandatar in dem Wahlkreis, der den Bezirk einschließt), dann sind auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der nicht gesondert entlohnten politischen Funktion als Werbungskosten zu berücksichtigen. Für Aufwendungen, die mit einer politischen Funktion zusammenhängen, hat - so wie bei anderen betrieblichen oder beruflichen Aufwendungen - eine Angemessenheitsprüfung grundsätzlich zu unterbleiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!